Das Hessische Umweltministerium hat seine Vollzugsbehörden (Regierungspräsidien) mit mehreren Erlassen gebeten, Covid-19-bedingte Fristüberschreitungen u.a. bei der Aktualisierung der Fachkunde / Kenntnisse, der ärztlichen Überwachung beruflich exponierter Personen Kat. A durch ermächtigte Ärzt*innen, Dichtheitsprüfungen, Sachverständigenprüfungen, Wartungsarbeiten und Unterweisungen bis auf Weiteres aufsichtlich zu dulden. Entsprechendes gilt für Abweichungen von Anforderungen an den Personalbedarf und die Fachkunde gemäß Richtlinie „Strahlenschutz in der Medizin“, soweit die strahlenschutzrechtlichen Schutzziele gewahrt bleiben. Das Vorgehen ist mit dem Hessischen Sozialministerium (Röntgeneinrichtungen/Radiologie) abgestimmt.

Mit der Ärztlichen Stelle Hessen wurden entsprechende Vereinbarungen hinsichtlich ihrer Prüftätigkeit getroffen.

(Dr. Gerald Kraus, Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Referat II 8 „Strahlenschutz, Großbeschleuniger, Notfallschutz“)

 

Quelle: Fachverband für Strahlenschutz e.V. – Strahlenschutz in der Corona-Krise

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